Der Verband Lokaler Rundfunk in Nordrhein-Westfalen e.V. (VLR) vertritt die Interessen der Veranstaltergemeinschaften im nordrhein-westfälischen Lokalfunk. Veranstaltergemeinschaften sind gemäß Landesmediengesetz NRW für die inhaltliche und programmliche Gestaltung des privaten lokalen Rundfunks in NRW verantwortlich. Ihre Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Für wirtschaftliche Aspekte sind Betriebsgesellschaften verantwortlich. Diese Trennung aus programmlicher und wirtschaftlicher Verantwortung wird durch das Landesmediengesetz NRW vorgegeben und als „Zwei-Säulen-Modell“ bezeichnet. Das Zwei-Säulen-Modell ist in der Bundesrepublik einzigartig.
Grundlegendes Ziel der Verbandsarbeit ist es, Einfluss auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen für einen publizistisch erfolgreichen lokalen Hörfunk in NRW zu nehmen. Dabei gilt es insbesondere, die Rolle der Veranstaltergemeinschaften als Lizenzträger in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken und zu unterstützen. Im Verband Lokaler Rundfunk sind 42 Veranstaltergemeinschaften, davon 40 aktive, organisiert.
Der VLR ist als Landesverband Mitglied im Verband Privater Medien e.V. (VAUNET) und dort im Fachbereich Radio- und Audiodienste vertreten. Darüber hinaus ist der VLR Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR).
Gemeinsam mit dem Verband der Betriebsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen e.V. (BGV) bildet der VLR die Tarifgemeinschaft für Lokalfunk in NRW (TGL).
In verschiedenen weiteren Gremien engagiert sich der VLR für die Interessen des NRW Lokalfunks.